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Dr. Th. Hermens
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Vorsorgeuntersuchung ab dem 36. Lebensjahr
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Ab dem 36. Lebensjahr haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung. Dieser Gesundheitscheck gilt auch für ältere Patienten, berücksichtigt jedoch nicht die sie betreffenden Besonderheiten. Unterstützend bietet sich hier das geriatrische Screening nach Lachs an. Es beschreibt Schwierigkeiten, Störungen oder Risiken, die für die weitere Behandlungsplanung und den weiteren Behandlungsverlauf von Bedeutung sein können. (den ganzen Artikel anzeigen)
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